Rechtsprechung
   BSG, 09.02.1984 - 11 RA 20/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5611
BSG, 09.02.1984 - 11 RA 20/83 (https://dejure.org/1984,5611)
BSG, Entscheidung vom 09.02.1984 - 11 RA 20/83 (https://dejure.org/1984,5611)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 1984 - 11 RA 20/83 (https://dejure.org/1984,5611)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,5611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tod des Prozeßbevollmächtigten - Berichtigung der Parteibezeichnung - Auslandsruhen - Auslandsrente - Beschränkung der Auslandsrente

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 702
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

    Auszug aus BSG, 09.02.1984 - 11 RA 20/83
    Das gilt auch und gerade im Hinblick auf die zur Neuregelung führende Entscheidung des BVerfG vom 20. März 1979 (BVerfGE 51, 1 : SozR 2200 5 1315 Nr. 5).

    Nach Art. 3 Abs. 1 GG ist der Gesetzgeber gehalten, wesentlich Gleiches nicht willkürlich ungleich zu behandeln; dabei verletzt er den allgemeinen Gleichheitssatz nur dann, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt (BVerfGE 51, 1, 23 ständige Rechtsprechung).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BSG, 09.02.1984 - 11 RA 20/83
    Es handelt sich hierbei um Kriegsfolgenrecht, in dem der Gesetzgeber einen besonders weit gespannten Entscheidungsspielraum hat (BVerfGE 6, 55, 77; 11, 50, 60; 23, 288, 314).
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BSG, 09.02.1984 - 11 RA 20/83
    Es handelt sich hierbei um Kriegsfolgenrecht, in dem der Gesetzgeber einen besonders weit gespannten Entscheidungsspielraum hat (BVerfGE 6, 55, 77; 11, 50, 60; 23, 288, 314).
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BSG, 09.02.1984 - 11 RA 20/83
    Es handelt sich hierbei um Kriegsfolgenrecht, in dem der Gesetzgeber einen besonders weit gespannten Entscheidungsspielraum hat (BVerfGE 6, 55, 77; 11, 50, 60; 23, 288, 314).
  • BSG, 16.02.1984 - 1 RA 3/83
    Auszug aus BSG, 09.02.1984 - 11 RA 20/83
    Revision zum Aktenzeichen 1 RA 3/83 eingelegt ist) nicht verfassungswidrig.
  • SG Berlin, 25.11.1982 - S 4 An 1358/82
    Auszug aus BSG, 09.02.1984 - 11 RA 20/83
    Die Regelung in 5 97 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 AVG ist entgegen der Ansicht der Revision (und entgegen dem älteren Urteil des SG Berlin vom 25. November 1982 4 An 1358/82.
  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 17/04 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - freiwillig versicherter

    In einem solchen Fall steht es der gerichtlichen Entscheidung nicht entgegen, dass die Rechtsnachfolger des Verstorbenen dem Gericht nicht bekannt oder nicht benannt worden sind (vgl BSG SozR 1750 § 246 Nr. 1 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - nicht verschreibungspflichtige Salbe - Vorrang des §

    In einem solchen Fall ist der Senat an einer Entscheidung nicht dadurch gehindert, dass Rechtsnachfolger derzeit nicht bekannt und deswegen auch nicht benannt sind (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 9. Februar 1984 - 11 RA 20/83 - SozR 1750 § 246 Nr. 1; Bundesfinanzhof , Urteil vom 13. Oktober 1981 - VII R 66-70/79 - ); bis zum Eintritt des Rechtsnachfolgers bedarf es keiner Änderung der bisherigen Parteibezeichnung im Rubrum und insbesondere nicht einer namentlichen Bezeichnung des Rechtsnachfolgers (vgl. BSG a.a.O.; BFH a.a.O.).
  • BSG, 29.03.1990 - 4 RA 22/89

    Anspruch auf wiederaufgelebte Witwenrente nach Zuzug aus DDR

    Unabhängig davon habe die Neuformulierung des § 96 AVG nicht zu einer Schlechterstellung führen sollen und keine Rechtsänderung in dem von der Beklagten genannten Sinne herbeigeführt (Hinweis auf Bundesverfassungsgericht - BVerfG - SozR 2200 § 1319 Nr. 5; BSG SozR 2200 § 1318 Nr. 8; SozR 2200 1291 Nr. 14).
  • LSG Berlin, 18.02.2004 - L 9 KR 416/01

    Berechnung des Mindestbeitragsbemessungswertes; Hauptberuflich selbstständig

    In einem solchen Fall steht es der Entscheidung nicht entgegen, dass die Rechtsnachfolger dem Gericht nicht bekannt oder benannt sind (vgl. BSG, Urteil vom 09.02.1984, 11 RA 20/83, SozR 1750 § 246 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2014 - L 16 R 1039/10

    Deutsch-kanadisches Sozialversicherungsabkommen - Schlussprotokoll Nr. 12 a -

    In einem solchen Fall steht es der Entscheidung nicht entgegen, dass der oder die Rechtsnachfolger dem Gericht nicht zweifelsfrei bekannt oder benannt sind (BGH LM § 325 ZPO Nr. 10; BFH Urteil vom 13. Oktober 1981 - VII R 66-70/79 -); bis zum Eintritt des oder der Rechtsnachfolger bedarf es auch keiner Änderung der bisherigen Parteibezeichnung (des Rubrums), insbesondere nicht einer namentlichen Bezeichnung des Rechtsnachfolgers (vgl BSG, Urteil vom 9. Februar 1984 - 11 RA 20/83 - juris - mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2013 - L 12 R 970/09

    Rücknahme - Rechtswidrigkeit - grobe Fahrlässigkeit - Tod des Klägers - Ermessen

    In einem solchen Fall steht einer Entscheidung nicht entgegen, dass der Rechtsnachfolger dem Gericht nicht bekannt oder benannt ist (BGH LM § 325 ZPO Nr. 10; BFH Urteil vom 13. Oktober 1981 - VII R 66-70/79); bis zum Eintritt des Rechtsnachfolgers bedarf es keiner Änderung der bisherigen Parteibezeichnung (des Rubrums), insbesondere nicht einer namentlichen Bezeichnung des Rechtsnachfolgers (BSG, Urteil vom 09. Februar 1984 - 11 RA 20/83).
  • BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 54/87

    Berücksichtigung der zu einem Rentenversicherungsträger im Reichsgebiet (aber

    Dies hat der 11. Senat des Bundessozialgerichts mit Urteil vom 29. Februar 1984 (SozR 2200 § 1318 Nr. 8) entschieden.
  • LAG Hessen, 02.11.1992 - 16 Sa 361/92

    Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes; Unterbrechung

    Die Rechtsnachfolger sind zwar nunmehr bezüglich des Beklagte zu 3) die wahre Prozeßpartei (vgl. Zöller/Stephan, ZPO, 17. Aufl. 1991, § 246 Rz. 4), brauchen jedoch im Falle des § 246 Abs. 1 ZPO im Urteil nicht genannt zu sein, eine Berichtigung der Parteibezeichnung ist nicht notwendig (vgl. BSG MDR 84, 702; VGH Mannheim NJW 84, 195 (196); MünchKommZPO-Feiber, 1992, § 246 Rz 14).
  • LSG Berlin, 08.03.2000 - L 9 KR 5/99

    Zum Anspruch gegen einen Krankenversicherer auf Gewährung von Behandlungspflege

    Dies gilt auch, wenn Sonderrechtsnachfolge nach § 56 Abs. 1 Sozialgesetzbuch / Erstes Buch (SGB I) eingetreten sein sollte (BSG SozR 1750 § 246 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2006 - L 6 RA 24/03

    Anspruch auf Übergangsgeld; befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

    In einem solchen Fall steht es der Entscheidung nicht entgegen, dass der Rechtsnachfolger dem Gericht nicht bekannt oder benannt ist; bis zum Eintritt des Rechtsnachfolgers bedarf es keiner Änderung der bisherigen Parteibezeichnung (des Rubrums), insbesondere nicht einer namentlichen Bezeichnung des Rechtsnachfolgers (Bundessozialgericht SozR 1750 § 246 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2016 - L 15 AS 169/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2016 - L 13 AS 210/13
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht